Inhalt
Das kollektive Vergessen
Einleitung
„Erinnerungskultur“ ist ein inzwischen fast inflationär verwendeter Begriff für alles, was bisher Gegenstand der Geschichtsschreibung war, und genau genommen ein Pleonasmus, denn jede Kultur wächst aus einer Vergangenheit. Für die Historiographie bedeutet er, dass nicht mehr nur einzelne historische Aspekte „wahr“ sind, deren Evidenz auf archivierten, nachprüfbaren Quellen beruht, sondern dass das „Gedächtnis“ einer Kultur alles umfasst, was – räumlich, materiell, sprachlich, performativ oder schriftlich – Erinnerung generiert. Entsprechend vielstimmig ist heute die Geschichtserzählung. Dem Dokument wird zwar nach wie vor die höchste Beweiskraft eingeräumt. Doch nicht alles, was wahrzunehmen war, wird aufgeschrieben. Die schriftliche Überlieferung ist zwangsläufig lückenhaft. Man kann hingegen als gewiss voraussetzen, dass sich Menschen ständig über alles austauschen.
Die „Erinnerungskultur“ ist nicht einfach eine Schnittmenge individueller Gedächtnisakte, sondern geht aus dem Austausch hervor, der registriert, bewertet und verändert. Diese Erweiterung des Forschungsfeldes Geschichte um die mündliche Tradierung hat einen Namen: „Kollektives Gedächtnis“. Der Soziologe Maurice Halbwachs entdeckte es, als er über die identitätsstiftende Funktion von Familienerzählungen nachdachte. Aleida und Jan Assmann haben den Gedanken aufgegriffen und vor das „kollektive“ das „kommunikative“ Gedächtnis gesetzt; das trägt dem Zeitfaktor Rechnung und erklärt die Funktion der „externen Erinnerungsträger“ als Gedächtnisstützen. Die auf unmittelbarem Erleben beruhende Geschichtserzählung versiegt nach etwa 80 Jahren; dann kann nichts mehr das kollektive Gedächtnis korrigieren, das nun ganz von materiellen „Erinnerungsträgern“ abhängt: Schriftstücken, Büchern, Bildern, Tonbändern. Filmen. Grundsätzlich gilt: Geschichtserzählung, auch Zeugenschaft, ist Rekonstruktion. Die „Wahrheit“ ist der Wirklichkeit vorbehalten.
Innerhalb dieses Begriffsfeldes soll der Frage nachgegangen werden, wie der Völkermord der Deutschen an den Juden, nachdem er durch den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess 1945/46 der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden ist, aus dem Zustand „kommunikativer Erinnerung“ in das „kollektive Gedächtnis“ der ost- bzw. westdeutschen Bevölkerung transferiert wurde, und zwar mittels des Massenmediums Film. Die vorliegende Untersuchung fragt danach, ob und unter welchen Vorzeichen die Berichterstattung über den Genocid (der Begriff Holocaust wurde noch nicht verwendet) in den deutschen Spielfilm der Nachkriegszeit einging und wie sich die Teilung Deutschlands auf diese Erinnerungsarbeit auswirkte. Es wird sich herausstellen, dass ein solcher Vergleich die unterschiedliche Funktion der Kultur im jeweiligen Teilstaat berücksichtigen muss. Im zentral gelenkten sozialistischen Staat wird die Filmkunst als Mittel der Indoktrination eingesetzt, der man sich nur unauffällig entziehen kann. In einer Gesellschaft mit verordneter Kultur ist auch der Diskurs (Filmkritik) reguliert. In einer offenen Gesellschaft hingegen unterliegt die Filmproduktion den Marktgesetzen; die Zahl der verkauften Tickets markiert den Erfolg; der Diskurs begründet ihn.
„Kommunikative Erinnerung“ im Hauptkriegsverbrecherprozess
Deutschland hatte am 8. Mai 1945 kapituliert. Die Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich hatten bei ihrem Treffen in Potsdam vereinbart, die nationalsozialistische Führungsclique vor einem Internationalen Militärgericht zur Rechenschaft zu ziehen. Der „Hauptkriegsverbrecherprozess“ fand vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 in Nürnberg statt. Rechtsgrundlage war das Völkerrecht. Die Anklage lautete auf: „Vorbereitung eines Angriffskrieges“, „Verbrechen gegen den Frieden“, „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Da der Vorwurf „Siegerjustiz“ im Raum stand, achteten die Anklagevertreter penibel darauf, dass die gültigen Prozessordnungen eingehalten wurden und legten etwa 5000 Dokumente vor, die ins Deutsche übersetzt wurden. Das Medium Film wurde, neben Dokumenten und Zeugenaussagen, in Nürnberg zum wichtigsten Beweismittel. Filme scheinen die kommunikative Unmittelbarkeit zu unterstützen, denn sie zeigen Ereignisse und Personen in Realzeit, und man kann sie wiederholen. Insofern sind sie, wie Aleida Assmann feststellt, besonders gut geeignet als „externe Erinnerungsträger“ für „das Erfahrungsgedächtnis der Zeitzeugen“. Da aber Bilder sich nicht selbst erklären, bedürfen sie des Kommentars, das grenzt ihre Verlässlichkeit als Zeugnisse ein. Der Zuschauer kann z.B. getäuscht werden hinsichtlich des Ortes und Datums der Entstehung. Im „Hauptkriegsverbrecherprozess“ kamen keine Zweifel an der Authentizität der Aufnahmen auf, allerdings an der Legitimität ihrer Verwendung. Die Hauptkriegsverbrecher hatten nicht eigenhändig gemordet, sondern „nur“ die entsprechenden Befehle erteilt. Man musste das Strafrecht entsprechend interpretieren, um die faktisch Verantwortlichen für schuldig zu erklären, deren Verteidigung darauf abhob, dass sie nicht persönlich involviert waren. Dem Gericht blieb gar nichts anderes übrig, als auf die gigantische Dimension der Verbrechen abzuheben und das Prinzip der Wiederholung, das bei den Massenmorden zur Anwendung kam, in der Beweisaufnahme ebenfalls anzuwenden. Zu diesem Zweck ordnete das Tribunal die Filmvorführung an, für die der Gerichtssaal in Arenaform gestaltet war. Etwa eine Stunde dauerte die von der amerikanischen Armee und den sie begleitenden Berichterstattern bei der Befreiung der Konzentrationslager im Reich gefilmte Dokumentation „Nazi Concentration Camps„. Danach wurde die Sitzung abgebrochen; das Gericht verließ kommentarlos den Saal. Die Bilder von Leichenbergen und bis aufs Skelett abgemagerten Häftlingen gaben dem Genocid ein erstes Gesicht. Unter dem Stichwort „German atrocities“ gingen sie um die Welt und beglaubigten noch jahrelang, eingeschnitten in Spielhandlungen, schwarzweiß und unfassbar in ihrer Brutalität, die historische Wahrheit des Holocaust. Jedenfalls im Westen.
Die Sowjets nutzten die Gelegenheit des Internationalen Gerichtshofs konsequent für ihre eigenen politischen Zwecke. Auch sie zeigten erschütterndes Filmmaterial – nicht als Beweis für den Holocaust, sondern für den Angriffskrieg. Mit der Berichterstattung über den Prozess beauftragt war Roman Karmen, „eine ‚Säule‘ der sowjetischen Filmpropaganda“, Teamleiter der Armee-Kameraleute und Lieferant der Bilder, die der sowjetische Anklagevertreter brauchte. Über die Befreiung der Todeslager Auschwitz und Majdanek waren noch vor dem Prozess sowjetische Dokumentarfilme in Umlauf gebracht worden – nachdem alles, was darauf hinwies, dass es sich bei den Häftlingen um Juden handelte, aus ihnen entfernt worden war. Die vom Politbüro der KPdSU durchgesetzte Lesart war, dass der deutsche Überfall auf die Sowjetunion nicht rassistisch motiviert, sondern Teil des Kampfes zwischen Sozialismus und Imperialismus in seiner faschistischen Ausformung war. Der sowjetische „Beweisfilm“ hatte den Titel: Die Filmdokumente der Gräueltaten der deutschfaschistischen Eindringlinge in die UdSSR. Dokumentiert werden der Überfall auf ein kaum gerüstetes Land, die Ermordung sowjetischer Kriegsgefangener, die Verschleppung der Ukrainer zum Arbeitsdienst ins Reich, die Zerstörung der Industrien, die Ausplünderung der Landwirtschaft, die Erschießung von Frauen und Kindern. Etwas fehlt durchgehend: Hinweise, dass die Mordaktionen der Deutschen den Juden galten. Das war kein Versehen. „Ursprünglich hatten [sie] in den befreiten KZs Aufnahmen gemacht, die auf die jüdische Identität der Opfer hinwiesen. Aus offizieller Sicht waren jedoch die Juden keine Hauptopfer von Majdanek und Auschwitz“. Die jüdische Identität der Opfer wird verschwiegen. Dies verweist auf die Schwachstelle des Erinnerungsträgers Film: Bilder müssen eingeordnet und erläutert werden. Das macht sie verwendbar als als Propaganda-Material. Der Kommentar behauptet etwas, das sie nicht zeigen. Nach Ende des Prozesses kam Karmens Dokumentarfilm unter dem Titel Das Gericht der Völker (Sud Narodov) in die Kinos der sozialistischen Länder und verbreitete die offizielle Lesart des „Urteils von Nürnberg“: „Wie der große vaterländische Krieg in der Sowjetunion eine gemeinsame identitätsstiftende Kampf- und Leiderfahrung ‚aller Völker‘ werden sollte, so sollte der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess in der öffentlichen Erinnerung als ein Akt der Rechtsprechung fortbestehen, der ‚im Namen aller Völker‘ erfolgte und NS-Verbrechen ‚an allen Völkern‘ mit den slawischen Völkern als Hauptleidtragenden strafrechtlich ahndete“. Die Leiden der Juden wurden subsummiert unter die Leiden des russischen Volkes. Das führte in der Zukunft „zu einem fast vollständigen Verschweigen des Holocaust in der sowjetischen Öffentlichkeit […] “. Sechzehn Jahre später, 1962, ein Jahr nach dem Mauerbau, wird in die Kinos der DDR ein Remake von Sud Narodov gelangen: Der deutsche Überfall, die brennenden Dörfer, die zerbombten Städte, die Häftlinge, die Toten – und ganz zum Schluss Bilder aus der Bundesrepublik, die sich in der Tat von mehr Alt-Nazis hat repräsentieren lassen, als einem jungen demokratischen Staat zu Gesicht stand: Hans Globke und Theodor Oberländer in Amt und Würden, Verteidigungsminister Franz Josef Strauss am Rednerpult, Hakenkreuze auf Klinkermauern, Bundeswehr auf dem Exerzierplatz, eine amerikanische Rakete auf ihrem Crawler, dazwischen wieder Kriegsbilder von Wehrmachtssoldaten auf dem Vormarsch durch brennende russische Dörfer… Propagandafilme wie Sud Narodov, die kein Verfallsdatum zu haben scheinen, vertreten eine spezielle Kategorie unter den Erinnerungsträgern einer Kultur. Die Bilder, die sie zeigen, dienen nicht der Information über bestimmte vergangene Ereignisse, sondern der Emotionalisierung, indem sie an die Ängste und Hassgefühle appellieren, die von diesen Bildern seinerzeit ausgelöst worden sind.
Für den amerikanischen Anklagevertreter Robert H. Jackson ist der Prozess von Nürnberg 1946 ebenfalls unabgeschlossen geblieben, wenn auch in anderer Hinsicht. Er wollte die menschliche Zivilisation retten, „da sie eine Wiederholung eines solchen Unheils nicht überleben würde“. Er versprach sich davon, dass „dieser Prozess einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen“ wird. Deshalb durfte die Bestrafung auch nicht auf einen Racheakt hinauslaufen. „Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven“. Seine Schuld bestehe hauptsächlich darin, dass es den Nazis „in der Stunde ihres Erfolges offene Zustimmung und blinden Gehorsam entgegenbrachte“. Die Sieger fühlten sich in der Pflicht, eine Wiederholung durch reeducation zu verhindern. „Es ist die Absicht der Alliierten, dem deutschen Volk Gelegenheit zu geben, sich darauf vorzubereiten, später sein Leben auf demokratischer und friedlicher Grundlage neu aufzubauen“. In ihren Besatzungszonen werden die westlichen Siegermächte die Nazis aus Medien und Kultureinrichtungen vertreiben, Verlagslizenzen einziehen und neue vergeben, Bibliotheken gründen, in der sie den Deutschen die lange vorenthaltene englischsprachige Weltliteratur anbieten. Auch die Sowjets setzen auf Kultur, die sie nur enger definieren: sie muss antifaschistisch sein, und wenn klassisch, dann russisch. Um über die Sprachbarrieren hinweg das deutsche Publikum zu erreichen, fördern die Russen gezielt das emotionalisierende Medium Film.
Die DEFA
Bei der Gründungsfeier der DEFA im Mai 1946 in den von Goebbels für seine Durchhalte-Filme bis zuletzt genutzten Studios in Berlin-Babelsberg rief Oberst Lubanow als Vertreter der SMAD dazu auf, aus der „Massenkunst Film eine scharfe und mächtige Waffe im Kampf gegen die Reaktion, für die tiefgehende Demokratie, gegen den Krieg und den Militarismus, für Frieden und Freundschaft aller Völker der ganzen Welt“ zu machen. Der staatsoffizielle Antifaschismus war ein Reformprogramm für die Institutionen und ein Umerziehungsprogramm für die Köpfe. Das keineswegs durchgehend nazikonforme Personal in den Babelsberger Studios hatte davon profitiert, dass Goebbels an die propagandistische Wirkung seiner Filme fest glaubte und alle uk. stellen ließ, die unentbehrlich erschienen, unter ihnen den Kleindarsteller Wolfgang Staudte und den Chemiker Dr. Kurt Maetzig. Nach Berlin waren 1945 zahlreiche Exilanten zurückgekehrt, darunter aus Moskau die Familie des jüdischen Arztes und Schriftstellers Friedrich Wolf, dessen Sohn Konrad als 19-Jähriger mit der Roten Armee nach Berlin marschiert war und später zu einem der wichtigsten Regisseure der DEFA wurde. 1945 kam zum Zug, was ein guter Start für ganz Deutschland hätte sein können, wenn das Genre eine Zukunft gehabt hätte: „Besinnungsfilme“ wie Die Mörder sind unter uns von WolfgangStaudte(EA Oktober 1946) und Ehe im Schatten von Kurt Maetzig (EA November 1947), die beide die jüngste Vergangenheit reflektieren; wenn auch auf sehr unterschiedliche Weise. Wolfgang Staudte, Jahrgang 1906, „ständig beschäftigt“ in Nebenrollen, später Regisseur harmloser Unterhaltungsfilme, erhielt 1946 von der SMAD die Genehmigung, sein Drehbuch für Die Mörder sind unter uns zu realisieren. Er setzt die Ruinenlandschaft in einem dramatischen Hell-Dunkel-Neorealismus so visionär ins Bild, dass diese Frequenzen dem zerbombten Berlin ein erinnerungswürdiges Denkmal setzen. Hier begegnen sich zwei Personen, Dr. Merten, ein Arzt und Kriegsheimkehrer und Susanne, eine entlassene KZ-Insassin, physisch und moralisch ganz unwahrscheinlich unversehrte Charaktere, mit denen sich der Zuschauer identifizieren kann, wenn es gegen einen Dritten geht, den Hauptmann a.D. namens Brückner, Mertens militärischen Vorgesetzten, den dieser für ein Kriegsverbrechen bestrafen will, dessen Augenzeuge er war (Augenzeuge, nicht Mittäter): Die Erschießung von 121 Frauen und Kindern als Racheakt für einen Partisanenanschlag in einem polnischen Dorf. Merten plant also einen Akt privater Lynchjustiz im Namen unbekannter Opfer; was motiviert ihn? Sein Sinn für Gerechtigkeit? Das Massaker wird nicht unter den Genozid eingeordnet, an den in diesem Film nur ein 5 Sekunden kurzes Insert mit einer Zeitungsschlagzeile erinnert: „2 Millionen Menschen vergast“. In der Unterzeile ist der Name Auschwitz zu erkennen. Das „Ich-bin-unschuldig“, das der Hauptmann a.D. Brückner wie ein Mantra repetiert, nimmt das „Nicht-schuldig“ der Angeklagten von Nürnberg auf. Vermutlich spiegelt der Film Gefühle, die dem Zuschauer bekannt waren: Rachephantasien, und den Verzicht darauf. Er kam kurz nach der Urteilsvollstreckung in Nürnberg in die Kinos (15. Oktober 1946), als die Gerichtsberichterstattung, die über den Rundfunk verbreitet worden war, noch unmittelbar wirkte und die Stimmung im Land der alliierten Justiz zu 78 % Recht gab. Im übrigen enthält er das Resümee des Prozesses: Schuldig waren diejenigen, die die Befehl erteilten. An ihnen wurde die Strafe vollzogen; der Rest der Deutschen war entlastet. In ein verheißungsvolles Licht getaucht, sehen Merten und Susanne der Zukunft entgegen. Bezeichnend für die Situation in Deutschland ist die Ausstrahlungsgeschichte des Films. Die Amerikaner und Briten verzögerten die Freigabe in ihren Besatzungszonen. Über internationale Festivals wurde er im Ausland bekannt.
Die erste überzeugende Auseinandersetzung mit dem täglichen Verrat der Deutschen an ihren jüdischen Nachbarn stellt der Film Ehe im Schatten dar, dessen Regisseur Kurt Maetzig persönlich betroffen war. Seine jüdische Mutter hatte Selbstmord begangen, weil sein Vater sie nicht vor der Deportation hätte schützen können. Kurt Maetzig selbst hatte sich bei der technischen Herstellung der NS-Filme unentbehrlich gemacht und wurde mehrmals von der Deportation freigestellt. Der Stoff, den er verfilmte, war die wahre Geschichte des populären Ufa-Darstellers Joachim Gottschalk, der im November 1941 gemeinsam mit seiner Familie aus dem Leben geschieden war, weil seiner jüdischen Frau und dem Sohn die Deportation bevorstand. Es war die erste kritische Konfrontation des deutschen Filmpublikums mit der Realität des Naziregimes, die keinem Zeitgenossen entgehen konnte. Die Erstaufführung fand am 3. Oktober 1947 in allen vier Berliner Sektoren gleichzeitig statt. Das Publikum hat laut Berichten überall mit großer Betroffenheit reagiert. Der Film erreichte in den folgenden Monaten in ganz Deutschland rund zehn Millionen Zuschauer. .Wenn die Verdrängung der Schuld auch näher lag, dem Trauern schienen sich die Nachkriegsdeutschen nicht entziehen zu wollen, denn kaum eine Familie hatte keine Verluste erlitten. Dies wäre ein Ansatz gewesen: eine Trauergemeinschaft, die sich den Rückkehrern öffnet. Der Mitschuld-Vorwurf lähmte auch den guten Willen.
KZ-Filme
Bilder der Lagerwirklichkeit zu zeigen oder nachzustellen, haben nur zwei westdeutsche Produktionen gewagt. Lang ist der Weg (1948) war eine mit amerikanischen Geldern finanzierte Produktion in jiddischer Sprache, die zeigte, in welch verzweifelter Lage sich die nach Osten verschleppten, überlebenden Juden, nun „displaced persons“ ohne Staatsbürgerschaft, damals befanden, und die für die Auswanderung nach Israel warb. Sehenswert ist er als Dokument, denn er ist, mit realen Personen, an Originalschauplätzen gedreht: In Warschau und im Auffanglager Landshut. – In Morituri (1948) hat Artur Brauner, der später in allen Sparten sehr erfolgreiche Münchner Filmproduzent, der immer wieder Filme über den Holocaust riskieren wird, persönliche Erfahrungen visualisiert. Der gebürtige Pole hatte sich durch Flucht in die Sowjetunion der Judenverfolgung entziehen können, der fast seine ganze Familie zum Opfer fiel. Sein von Eugen York verfilmtes Drehbuch schildert den Fluchtweg eines KZ-Häftlings durch ein vom Krieg verwüstetes Land in den Westen. Es werden darin auch Szenen aus den German atrocities zitiert. „Brauner geht, und darin stellt er eine Ausnahme im deutschen Nachkriegsfilm dar, auf die Perspektive der Verfolgten ein, es kommt jedoch zugleich zu einer Universalisierung des Leids der Verfolgtengruppen“. Ein Vorwurf wie ein Nachtreten.
Der Historiker Norbert Frei geht davon aus, dass in den vier Jahren nach dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess die Stimmung in Westdeutschland umschlug. Bei einer zweiten amerikanischen Evaluation im Herbst 1950 hielten nur noch 38 Prozent der Befragten die Alliiertenjustiz für „fair“. „Zu vermuten ist, dass das ablehnende Votum in weit stärkerem Maße ein Urteil über die gesamte Phase der justitiellen Säuberung darstellte, die […] mehrheitlich eindeutig negativ erlebt worden war“ . Frei macht die zwölf sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse und die zahlreichen Verfahren vor den Militärgerichten in den einzelnen Besatzungszonen dafür verantwortlich. „Immerhin 184 handverlesene Vertreter der gesellschaftlichen Eliten, die das Funktionieren des NS-Systems garantiert und zu seinen Verbrechen entscheidend beigetragen hatten, mussten sich […] verantworten: Generäle, Wirtschaftsführer, Juristen, hohe Beamte, Einsatzgruppenkommandeure, Ärzte. Und das Ergebnis der Verfahren ließ an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig: Vier Fünftel der Angeklagten wurden verurteilt, 12 von 24 Todesurteilen vollstreckt“. Die Kritik an der Praxis der Entnazifizierung führte zu einer Solidarisierung der Leicht- mit den Schwerbelasteten, vom „Nürnberger System“ war die Rede, die Kirchen schalteten sich ein. Hinzu kam, als die Wiederbewaffnung sich andeutete, eine Kampagne zur Freilassung der deutschen Kriegsverbrecher aus den Gefängnissen […], die auf breite Unterstützung in der Öffentlichkeit bei allen Bundestagsfraktionen außer der KPD stieß und sehr weitgehenden Erfolg hatte. Insbesondere die Freilassung beinahe aller in den Nürnberger Prozessen verurteilten und in Landsberg einsitzenden Angehörigen der NS-Führungsgruppen und die frühzeitige Entlassung von Schwer- und Schwerstbelasteten aus Gefängnissen in den westeuropäischen Ländern waren auf diese konzertierten Bemühungen zurückzuführen. […] So wurden Entnazifizierung und Nürnberger Prozesse als Ausweis bereits empfangener Strafe und Sühne genommen […] und das dabei begangene ‚Unrecht‘ mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gewissermaßen verrechnet“. Die personelle Restauration konsolidierte den alten Ungeist.
Die Remigranten (BRD)
Der einzige westdeutsche Spielfilm, der sich in der Phase der Staatsteilung mit dem Thema Holocaust beschäftigte, war „Der Ruf“, in dem Fritz Kortner einen in die USA emigrierten jüdischen Philosophieprofessor spielt, der als Lehrer an einer westdeutschen Universität den jüngsten Kriegsteilnehmern, die gerade an die Universitäten zurückkehren und vermutlich noch nazistisch ideologisiert sind, die demokratischen Werte nahebringen will. Ursprünglich wollte Kortner, der in die USA emigriert war, nach Berlin ans Theater zurückkehren, doch war ihm als nunmehrigem US-Bürger die „fraternization“ durch Mitarbeit streng verboten. Der Produzent Eric Pommer bot ihm in einer deutsch-amerikanischen Produktion die Rolle des potentiellen Remigranten Professor Mauthner an, der an seiner Göttinger alma mater, der Georgia Augusta, eine Probevorlesung hält und mit unbelehrbaren Nazi-Studenten aneinander gerät. Mauthner hält nichts von der Kollektivschuldthese. Der Widerstand, auf den er trifft, ist zwar wettbewerbsbedingt – dahinter steckt ein Kollege, der den Lehrstuhl für sich beansprucht – aber dennoch antisemitisch grundiert. Ein Rezensent schrieb: „Die filmische Darstellung des Nachkriegsantisemitismus ist realistisch. In der Tat befanden sich unter Lehrenden und Studierenden viele vormalige Nazis, auch die Gruppe ehemaliger Berufsoffiziere war an den Universitäten stark vertreten. An der Universität Göttingen […] machten ehemalige Offiziere, die sogenannten „Ledermäntel“, etwa ein Drittel der Studierenden aus“. „Der Ruf“, der das Thema des ungebrochenen Antisemitismus in der BRD aufgreift, hatte ein beachtliches Presseecho, auch im Ausland. In der Inlandspresse nahm man dem Film nicht ab, dass er auf dem laufenden sei: „Ist Kortners Urteil nicht ein Vorurteil? Wogegen er auftritt, das, so glauben wir, lebt nicht mehr…“
Die Remigranten (DDR)
Auch in der DDR waren es zurückgekehrte Juden, die über den Holocaust kommunizieren wollten; sie hatten jedoch Gründe, nicht auf sich aufmerksam zu machen. Die vom ZK der KPdSU in Moskau getroffene Sprachregelung, dass nicht die Juden die Hauptopfer des Nationalsozialismus seien, sondern die Völker der Sowjetunion, vereinfachte für die SED den Umgang mit Entschädigungsforderungen der deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens; sie wurden kurzerhand zurückgewiesen, die Interessenvertretung zerschlagen: Das Jüdische antifaschistische Komitee in Berlin wurde im November 1948 aufgelöst, seine Mitglieder im Januar 1949 verhaftet. „Für die in der DDR lebenden bzw. in sie zurückgekehrten Juden bedeutete diese antisemitische Konstruktion den wohl tiefsten Schock ihrer deutschen Nachkriegserfahrung“. Groehler unterscheidet für den Umgang mit dem Holocaust in der DDR in den Vierziger und Fünfziger Jahren mehrere Phasen: „Die von 1945 bis 1948 reichende Zeit des spontanen Antifaschismus und der schwachen Erinnerung an den Holocaust, aber der noch offenen Diskussion; das Jahrzehnt der Verdrängung zwischen 1949 und 1959, gekennzeichnet durch einen orthodoxen und zunehmend verengten Antifaschismus und geprägt durch die Züge eines stalinistischen Antisemitismus; die Phase der weitgehend politisch instrumentalisierten Auseinandersetzung mit dem Holocaust seit 1960“.
Auch die Familie des Arztes und Schriftstellers Friedrich Wolf, mit den Söhnen Markus und Konrad, die den Krieg im Moskauer Exil verbracht hatten, und an deren eingewurzeltem Antifaschismus kein Zweifel bestand, zog sich vorsichtig zurück. Friedrich Wolf vertrat die DDR 1949-1951 als Botschafter in Polen und schrieb über Beaumarchais und Thomas Müntzer. Konrad Wolf studierte von 1949 bis 1954 an der Filmhochschule in Moskau Regie. „Es war in der einstigen DDR bis weit in die 70er Jahre hinein kein Thema, darüber zu sprechen, welcher Schriftsteller, Künstler oder Politiker Jude war […] Dabei ist es wichtig zu betonen, daß dieser Prozeß einer sogenannten völligen Assimilation bereits lange vor der Zeit einsetzte, als durch eine zunehmende Konfrontation mit dem Staat Israel und durch brutale antisemitische Verfolgungsmaßnahmen in der letzten Phase der Stalin-Diktatur diese Problematik von den Betroffenen schon aus eigenem Schutz interesse nicht mehr berührt wurde“.
Friedrich Wolf konnte es offenbar riskieren, trotzdem Flagge zu zeigen. Die DEFA produzierte sein Drehbuch Der Rat der Götter (1950) in der Regie von Kurt Maetzig. Gekleidet in ein optisch ausschweifendes Gesellschaftsporträt, geht es – im Zusammenhang mit dem Nürnberger IG-Farben-Prozeß, dessen Protokolle die Autoren sich besorgt hatten – um die Frage, ob die KZs letztlich nicht dem Interesse des internationalen Kapitals gedient hätten. Eine direkte Beziehung zwischen der Giftgasproduktion in der chemischen Industrie und dessen Anwendung in den Gaskammern herzustellen, wird allerdings nicht versucht. Die Aufklärung versteckt sich im Dialog. „So wissen die Protagonisten bereits während des Krieges um die Vernichtungspraxis in Auschwitz mit Zyklon B, das im Werk produziert wird… Der Rat der Götter verfällt also nicht der Strategie, mit Nichtwissen die Nichtverantwortlichkeit zu erklären, wie so oft an anderer Stelle geschehen“ . Die handlungstragende Figur, der Chemiker Dr. Scholz, der in dem inszenierten Nürnberger IG-Farben-Prozess als leitender Angestellter auf der Anklagebank sitzt, geht sogar so weit, sich für schuldig zu erklären, weil er weiter forschte und Formeln produzierte, obwohl er wusste, dass er eine Massenvernichtungsmaschinerie belieferte. Mit diesem Mitschuld-Bekenntnis eines Mitläufers geht Friedrich Wolfs Drehbuch weiter als alle bisherigen Stellungnahmen zum Holocaust nicht nur in der Filmproduktion der DDR. Man kann dem Film zwar vorwerfen, die Opfer würden „gewissermaßen funktional eingesetzt, um den Klassenfeind zu diskreditieren. Mehr Raum als diese abstrakte Funktion bekommen die Opfer nicht zugesprochen“. Den Holocaust ausdrücklich zu thematisieren, hätte gegen die Parteilinie verstoßen. Die Frage der persönlichen Verantwortung zu stellen, war immerhin möglich. Der Film – beziehungsweise „das Filmkollektiv“, in das, vermutlich um die Verantwortung zu verteilen, außer Drehbuchautor, Kameramann, Regisseur und Szenenbildner auch Johannes R. Becher, Präsident des Kulturbundes und Vizepräsident der Deutschen Akademie der Künste, einbezogen war – wurde am 8. Oktober 1950 mit dem DDR-Nationalpreis erster Klasse ausgezeichnet. Dann kam „das Jahrzehnt der Verdrängung“ bzw. der antifaschistischen Pflichtübungen gegenüber die Bundesrepublik.
In Westdeutschland verlief die Wiedereingliederung der jüdischen Rückkehrer zwar nicht ganz so diskriminierend wie in der DDR, wo sie wie andere „Opfer des Faschismus“ immerhin grundversorgt wurden, solange sie keine Forderungen stellten und die Bereitschaft zeigten, sich zu assimilieren, doch mehr Gerechtigkeit erfuhren sie auch in der westdeutschen Gesellschaft nicht. Es „bleibt vieles schockierend, was uns beispielsweise als Rechtsprechung in Entschädigungs- und Wiedergutmachungssachen aus den fünfziger und sechziger Jahren – und zum Teil darüber hinaus – entgegentritt.[…] Gleiches gilt für die Rechtspolitik und die Rechtspraxis gegenüber den NS-Straftätern. Dass der Ahndungswille einer nahezu vollständig restaurierten deutschen Justiz angesichts der vergangenheitspolitischen Signale aus Bonn schon in den frühen fünfziger Jahren rapide nachließ und gegen Mitte des Jahrzehnts praktisch zum Erliegen gekommen war, ist mittlerweile bekannt“ . Mit den davongekommenen Tätern erhielt sich der Geist der 30er Jahre. – So ergibt sich in den 50er Jahren im Umgang mit der Erinnerung an den Holocaust eine merkwürdige Parallelität des Schweigens in den beiden Teilstaaten, in dem man einen verpuppten Antisemitismus ahnen kann; mit dem Unterschied, dass er in der DDR als Staatsraison verordnet wurde, während er in der Bundesrepublik von denselben Bevölkerungsschichten, wenn nicht den gleichen Personen wie vor dem Genocid, mehr oder weniger privat fortgesetzt wurde.
Sterne
Der erste das Thema adäquat bewältigende deutsche „KZ-Film“ kam aus der DDR. Er wurde 1958/9 möglich 1) als deutsch-bulgarische Koproduktion, die in Bulgarien realisiert wurde, also außerhalb der Zuständigkeit der SED-Kontrollorgane, 2) durch die Zusammenarbeit Konrad Wolfs mit einem Studienkollegen von der Moskauer Filmhochschule, dem bulgarischen Drehbuchautor Angel Wagenstein, mit dem er die jüdische Erfahrung der erzwungenen Selbstverleugnung teilte, 3) auf Grund der Wehrmachtserfahrung von Wolfs Kameramann Werner Bergmann, und 4) weil Filmaufnahmen im Außendreh erlaubt waren und auf diese Weise glaubwürdige realistische Bilder entstanden. Es war wohl die Gelegenheit, endlich einmal befreit vom antifaschistischen Maulkorb die Wahrheit des Holocaust zeigen zu können, die Konrad Wolfs Team zu diesem Ausnahmefilm befähigte. Der Film beginnt mit einer sogenannten Vorblende. Als Juden gekennzeichnete Menschen werden gezwungen, bei Nacht und Nebel in einen Güterzug zu steigen. Eine Abblende führt in das improvisierte Lager, aus dem sie kommen. Der Zuschauer weiß also von vornherein, dass er sich auf eine Geschichte einlässt, die fatal ausgeht. Dies unterläuft die Erwartung eines spannungsreichen Dramas, das die Wirklichkeit des Holocaust leugnet, indem es auf Hoffnung setzt. Das war das Rezept der „Westfilme“ zu diesem Thema. Die „Ostfilme“ wurden mit immer derselben Lehre in die Kinos geschickt: Schuld sind allein die „Faschisten“, die sich jetzt in der Bundesrepublik tummeln.
Die Handlung: Der Unteroffizier Walter, ein Kunststudent (Typ Träumer), ist in einer Kleinstadt an der bulgarischen Grenze stationiert und wird mit einem Auftrag in das improvisierte Lager auf dem Schulgelände des Städtchens geschickt, wo eine Gruppe griechischer Juden auf ihrem Abtransport nach Auschwitz Station machen müssen. Walter wird von Ruth angesprochen, einer jungen Lehrerin, die ihn beobachtet und ihn um medizinische Hilfe für eine Lagerinsassin bittet, die kurz vor der Niederkunft steht. Walter lässt sich darauf ein und trifft Ruth oft genug, um sich in sie zu verlieben. Als ihm von seinen Kameraden klar gemacht wird, was der Transport nach Auschwitz bedeutet, sucht er nach einer Möglichkeit, Ruth zu retten; vergeblich. Der Film schließt an, wo er begonnen hat: Die jüdischen Männer, Frauen, Kinder besteigen den Zug. Der Resignation des Zuschauers entgegen arbeitet die Empfehlung im Nachspann, zu desertieren wie Walter und sich den bulgarischen Widerstandskämpfern anzuschließen. Das war der „durchwegs übliche Grundtenor in ostdeutschen Filmen zum ‚antifaschistischen Widerstand‘ und zum Zweiten Weltkrieg. Sternebricht derart konsequent mit dem pathetischen Kanon der allermeisten Filme dieses Themenkreises, dass die wenigen Schwachpunkte kaum ins Gewicht fallen“. Sterne wurde im Mai 1959 nach Cannes eingeladen – als bulgarischer Beitrag, worüber die Bundesregierung in Aufregung geriet, denn einen „SBZ“-Wettbewerbsbeitrag hätte sie auf Grund ihres Alleinvertretungsanspruchs verhindern können – und erhielt dort den Spezialpreis der Jury. Die westdeutsche Filmbewertungsstelle FBW erteilte ihm das Prädikat „wertvoll“. In der BRD urteilte der Filmkritiker Ulrich Gregor über Konrad Wolf, er habe den Mut bewiesen, „ein Thema aufzugreifen, das – gemessen an der sonstigen ost- und westdeutschen Kinoproduktion – abseits vom Wege lag, aber die heikelsten Fragen der deutschen Gegenwart anging“. .
Revision eines Erinnerungsträgers: „Professor Mamlock“
Filmemacher wissen (worauf Schriftsteller sich nicht verlassen können), dass ihre Werke der Nachwelt erhalten bleiben und nicht nur als Zeitdokumente, sondern auch als Belege ihrer Rolle in der nationalen Kulturgeschichte. Nach Sterne drehte Konrad Wolf 1961 ein Remake der ersten Verfilmung des Dramas „Professor Mamlock“ seines 1953 verstorbenen Vaters Friedrich Wolf offenbar aus dem Bedürfnis heraus, nicht nur den Filminhalt, sondern auch die Identifizierung seines Vaters mit einem Propagandawerk zu korrigieren, das ihm zugeschrieben wurde, obwohl es sein gleichnamiges Theaterstück bis zur Unkenntlichkeit verfälscht wiedergab. Der Arzt Dr. Friedrich Wolf (geb. 1907) hatte neben Beruf und Parteiarbeit mehrere klassenkämpferische Theaterstücke geschrieben. Das Drama „Professor Mamlock“, in dem er die Vertreibung eines jüdischen Chirurgen aus seinem Beruf und seinem bürgerlichen Leben durch den Straßenmob der SA schildert, entstand unmittelbar nach der Machtergreifung, wurde 1934 in Warschau in Jiddisch uraufgeführt und 1938 von dem Österreicher Herbert Rappaport, den Lenfil‘m in Leningrad engagierte, verfilmt. Friedrich Wolf war in dem Drehbuchautoren-Team (mit Adol‘f Minkin und Herbert Rappaport) in der Minderheit. Die Handlung weicht stark von der Theater-Vorlage ab, die das Schicksal eines assimilierten jüdischen Intellektuellen schildert, der die Welt nicht mehr begreift und aus Verzweiflung Selbstmord begeht. Zum einen schiebt sich die Figur des Sohnes Rolf, der in der Arbeiterbewegung engagiert ist, in den Vordergrund, und an die Stelle des bürgerlichen Bildungmilieus treten Agitation und Straßenkampf. Zum anderen ist die Figur des desorientierten Professor Mamlock nicht wiederzuerkennen. Hatte Friedrich Wolf an diesem Beispiel die persönliche Tragödie zu schildern versucht, die für die deutschen Juden der plötzliche Verlust ihrer Stellung in der Gesellschaft, ihres Berufes, ihres Zuhauses bedeutete, so zeigt Rappaports Film Professor Mamlock als „lernfähig“ im kommunistischen Sinn: Als der Selbstmordversuch misslingt, „wechselt [er] quasi auf die Seite seines Sohnes“ und schließt sich aktiv dem Widerstand an. Dass dieser Film, der schon vor dem Holocaust das private jüdische Schicksal für nebensächlich und die Partei für die Hauptsache erklärt, ab 1938 mit großem Erfolg in der Sowjetunion lief, verhinderte nicht, dass er dort im Sommer 1939 wieder aus den Kinos verschwand: „Das antifaschistische Agitationsstück passte nicht zum eben geschlossenen deutsch-sowjetischen Angriffspakt“. 1941, nach dem Überfall auf die Sowjetunion, wurde es folgerichtig wieder freigegeben.
Seines Vaters Psycho-Drama „Professor Mamlock“ als Agitprop-Kino - dabei wollte es Konrad Wolf nicht belassen. Friedrich Wolf starb 1953 (im gleichen Jahr wie Stalin). 1961 – der Beginn des Eichmann-Prozesses in Jerusalem im Februar markiert die Wende, das jüdische Thema wurde nun auch in der DDR enttabuisiert – drehte Konrad Wolf ein Remake des „Professor Mamlock“, was er, nach seinen Motiven befragt, im Filmentwurf ausführlich begründet: „Bei der Beantwortung dieser Frage gehen wir nicht allein von der momentanen Aktualität des antisemitischen Problems aus, sondern in erster Linie von der politisch und künstlerisch außergewöhnlich stark gestalteten Tragödie eines liberal-bürgerlichen Intellektuellen, der mit seiner Gesellschaftsordnung und Klasse in Konflikt gerät. Der Konflikt ist nur zu lösen, indem er zur Arbeiterklasse stößt. Die persönliche Tragik liegt darin, daß er es zu spät erkennt“. Konrad Wolf bestreitet, dass Mamlocks Judentum das Problem ist. Es ist seine Bürgerlichkeit. „Er ist ein Typus deutscher Intelligenzler, für den der ‚Staat‘ etwas Absolutes, Unwandelbares, Heiliges ist. Aber nicht bloß der Staat, auch die Familie, die Wissenschaft, die Gerechtigkeit sind für ihn unwandelbare, ewige Werte, sind abstrakte Kategorien im Sinne Kants. […] Auf die Aktualität des Stoffes wurde schon hingewiesen. Wir meinen, dass gerade in unseren Tagen in unserem Kampf um die Lösung der nationalen Frage eines wichtig ist: die Entlarvung der bürgerlichen Scheindemokratie“. Es geht gegen die Bundesrepublik, aber nicht im antifaschistischen Direktangriff, sondern systemanalytisch. Die Bourgeoisie mit ihrer Verbindung zum Kapital impliziere faschistische Tendenzen. Das Remake sollte in Erinnerung rufen, was Friedrich Wolf schon 1934 erkannt habe.
Der Eichmann-Prozess im Frühjahr 1961 wirkte wie eine plötzlich geöffnete Schleuse für einen Strom kritischer Fragen. Das jüdische Thema geriet wieder in den öffentlichen Diskurs. In der Bundesrepublik trat die Wende mit dem Auschwitz-Prozess ein, den der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer fast im Alleingang durchsetzte. Er dauerte vom 20. Dezember 1963 bis zum 20. August 1965 und hebelte die Holocaust-Verleugnung in beiden Teilen Deutschlands aus. Am 9. August 1965, zwölf Tage vor der Urteilsverkündung im Auschwitzprozeß, begannen die Dreharbeiten zu Artur Brauners Film Zeugin aus der Hölle, der zu den wenigen Spielfilmen aus der BRD gehört, „in denen der Holocaust als ein Problem der deutschen Nachkriegsgesellschaft in Erscheinung tritt“. Die Geschichte der Lea Weiss, die der Film erzählt, knüpft an eine Zeugenaussage im Auschwitzprozess an. Dort belastete eine Dunja Wasserström den Angeklagten Boger, für den sie als Dolmetscherin gearbeitet hat. Es gibt darüber hinaus keine Parallelen zwischen dieser Zeugenaussage und der Figur Lea Weiss, außer dass beide über ihre Erlebnisse jahrzehntelang schwiegen. Zentrales Thema des Films ist die Zumutung für die Zeugen, sich an etwas erinnern zu müssen, das sie verdrängt haben, damit sie weiterleben können, und die ständigen Zweifel der Staatsanwälte und Richter, ob sie nicht bei der Schilderung des Unvorstellbaren „übertreiben“.
Die Handlung: Lea Weiss, mit 16 ins KZ Struthof (fiktiv) eingeliefert, hat den Krieg überlebt und ihre Leidensgeschichte einem ihr nahestehenden Journalisten erzählt, der ein Buch daraus gemacht hat. Auf diese Veröffentlichung stützt sich die Staatsanwaltschaft in Ludwigsburg bei ihrer Anklageerhebung gegen den Lagerarzt Dr. Becker. Allerdings hat Lea Weiss, die als Kronzeugin auftreten soll, die Behauptungen, die den Arzt belasten, inzwischen widerrufen und weigert sich, vor Gericht gegen ihn auszusagen. Der Ludwigsburger Ankläger stöbert – damit beginnt der Film – den Journalisten auf, der in einem Zeitungsverlag arbeitet, und bittet ihn, auf Lea einzuwirken, damit sie aussagt. Der Staatsanwalt Hoffmann (den Heinz Drache spielt) und der Biograf Bora (Daniel Gelin) finden die junge Frau in einem komfortablen Hotel, wo sie ihrem Liebhaber einen Scheck für den Handel mit amerikanischen Autos ausschreibt; das heißt also, sie hat Geld. Das Hotel-Milieu, in dem Zeugin aus der Hölle spielt, soll offenbar das zu Wohlstand gekommene Deutschland der 60er Jahre zeigen. Ein Anruf, den eine unheilverkündende Fanfare unterstreicht, versetzt sie offenbar in Panik, sie antwortet, als ob sie eine Anweisung befolge und erklärt, dass sie sofort aufbrechen müsse. Bora findet ihre neue Adresse heraus. Es ist eine Berliner Villa im Gründerzeitstil, mit einer „gnädigen Frau“, die Zimmer vermietet. Lea legt hier bei ausgesperrtem Tageslicht einsame Patiencen. Warum will Lea plötzlich nicht mehr aussagen? Sie erklärt Bora, sie wolle sich das Grauenvolle, das hinter ihr liegt, nicht wieder in Erinnerung rufen müssen. Die Bilder aus Leas Träumen – KZ-Häftlinge in gestreiften Uniformen evaporieren aus dem gestreiften Stoff der eleganten Sitzgruppe, eine Leiche wird in einer Schubkarre über die Perserteppiche geschoben, ein Schuss fällt und ein Häftling kippt nach vorn aus dem Sessel – wirken eher grotesk. Bora vermutet, dass etwas anderes hinter Leas Weigerung steckt. Jemand finanziert offenbar ihren aufwendigen Lebensstil. Der Financier, stellt sich heraus, ist Bergers Anwalt. Leas Aussageverweigerung ist erkauft. Das mindert ihre Glaubwürdigkeit in den Augen des Zuschauers. Dahinter steckt jedoch mehr: Lea hat Angst. Es stellt sich heraus, dass sie in anonymen Briefen und Anrufen ständig rassistisch beschimpft und für den Fall, dass sie gegen Dr. Berger aussagt, mit ihrer Ermordung bedroht wird. Sie kehrt in das Hotel zurück. Als eine ausgelassene Bande Jugendlicher, die bei ihrer Nachbarin eine Party feiern wollen, versehentlich vor ihrer Hotelzimmertür randalieren und Zutritt verlangen, springt sie aus dem Fenster.
Brauner, der mit Unterhaltungsfilmen gut im Geschäft war, glaubte zu wissen, wie er sein Publikum in diesen Film würde locken können. Er arbeitete selbst am Drehbuch mit. Was dabei heraus kam, war eine Mischung aus Melodram und Krimi. Zudem war der Staatsanwalt mit dem seinerzeit meist in Krimies als Kommissar auftretenden Heinz Drache besetzt. Irene Papas in der Hauptrolle war eine qualifizierte, aber zu melodramatisch agierende Besetzung aus dem Mittelmeerraum: eine Frau mit (zu) starken Gefühlen. Der Film ist voller Milieu- und Personenklischees und handwerklich mittelmäßig. Seine Stärke: „Klare Worte, wie sie in dieser Deutlichkeit im bundesdeutschen Film bis dahin nie ausgesprochen worden waren. Der Film benennt die Schrecken von einst: die Judenverfolgung in Deutschland, den Gastod, das Krematorium, die Experimente an den Häftlingen, das Lagerbordell, die Bedingungen des Überlebens. Und die Schrecken von jetzt: hörbar in den rassistischen Hetztiraden, den Drohungen, den selbstgerechten Entschuldigungen, den Lügen und Verleumdungen […] Und er macht […] tatsächlich die Situation der Zeugen begreifbar, die in ihre Erinnerungen zurückgezwungen und dadurch erneut mehr zu Opfern als zu Anklägern werden. Dieses bewusste Aussprechen der Gräuel aus Vergangenheit und Gegenwart lässt den Film heute als ein außergewöhnliches Zeitdokument erscheinen“.“ Nicht das Bild beglaubigt die Relevanz des Erinnerungsträgers, sondern der Dialog. Man kann das auch symbolisch interpretieren. Die Bilder zeigen eine scheinbar heile Nachkriegswelt; der Dialog entlarvt sie als Lüge.
Unter die Argumente, mit denen die FBW den Antrag auf Prädikatisierung zurückwies, zählte auch die Direktheit der Sprache. „Im Dialog macht sich eine gewisse Sucht bemerkbar, möglichst alles, was an Verbrechen in den Konzentrationslagern vorgekommen ist, in diese eine Geschichte hineinzupacken“. In der Kritik des FBW-Hauptausschusses – Brauner hatte Widerspruch eingelegt – verrät sich das Ausgrenzungsverhalten der deutschen Kulturvertreter gegenüber den Juden noch detaillierter. Zum Beispiel in der Frage, wieso Lea Weiss überhaupt in Deutschland lebt, wo sie verfolgt und bedroht wird. Protokolliert ist das Argument: Warum entziehe sie sich nicht den Drohungen, „nachdem sie Entschädigung erhalten hat?“ Der Film, der erst 1967 einen Verleih fand und kaum etwas einspielte, war ein bitterer finanzieller Verlust für den Produzenten und ein uneinholbares Versäumnis für den deutschen Holocaust-Diskurs.
Fazit
Das Medium Spielfilm eignet sich vorzüglich, um unbewusste Reaktionen abzurufen, die in den Diskurs eingehen – denn ein Kinobesuch ist ein Ereignis, das kommunikative Erinnerung schafft; beziehungsweise bewirkt das der Film, den man gemeinsam ansieht. Am Thema des Films (der immer für Zuschauer produziert wird, die eine Kinokarte kaufen sollen), kann man den Zeitgeist ablesen; an seiner Akzeptanz kann man ablesen, ob er ins Schwarze trifft, oder daneben. Dass der Zweite Weltkrieg nicht in erster Linie ein Krieg um Land und Ressourcen war, sondern ein Feldzug zur Vernichtung des verstreuten Volkes der Juden, und dass unleugbar wir, die Deutschen, die Realisierung dieser Massenmordpläne zu ihrem nationalen Anliegen machten, war seit den Nürnberger Prozessen nicht mehr zu leugnen. Diese Hausarbeit ist der Frage nachgegangen, ob und wie der Holocaust aus der kollektiven Erfahrung der niederschmetternden Prozessberichterstattung Eingang in einen längerfristig verfügbaren „kollektiven Erinnerungsträger“ wie den Spielfilm gefunden hat. Nach der Teilung des Landes gab es die Deutschen als Kollektiv immer noch, und die Schuld lastete auf den einen wie den anderen, aber sie wurden in inkongruente Gesellschaftssysteme eingebunden und entwickelten im Umgang mit dem Holocaust unterschiedliche Strategien der Erinnerungsbewältigung. Wie sich gezeigt hat, handelte es sich letzten Endes um Varianten des Verdrängens; im Osten unter dem Vorzeichen, dass alle „Faschisten“ nach Westdeutschland gegangen seien, das sorgfältig auf den zu erwartenden Rückfall hin beobachtet werden müsse; im Westen als Renitenz und Ressentiment der Tätergeneration, die sich mit vereinten Kräften der „Siegerjustiz“ der Besatzungsmächte entzog, um sich in einem Klima der Restauration neu zu sammeln und zur Verbreitung einer historischen Fälschung zu verabreden. Weder im Osten noch im Westen wurden den Opfern – einige sind ja zurückgekehrt – die Wiedereingliederung in die Gesellschaft leicht gemacht. Was den Holocaust als Filmthema betrifft, so sind in der DDR, wo sich zum Judentum zu bekennen zeitweise politisch hochriskant war, und wo nur prominente Remigranten wie Friedrich und Konrad Wolf sich der jüdischen Frage als Teil der deutschen Erinnerungskultur zu stellen wagten, vielleicht deshalb in den zwei Jahrzehnten nach Kriegsende auch die ehrlicheren Filme zum Thema Holocaust entstanden.
Maurice Halbwachs (1985): Das kollektive Gedächtnis. Frankfurt.
Aleida Assmann (2006): Erinnerungsräume. Formen und Wandlungen des kulturellen Gedächtnisses. München. S. 19.
Ebd.
Norbert Frei (2005): 1945 und wir. Verweis auf den Bericht über die Drei-Mächte-Konferenz von Potsdam, 2.8.1945, deutsche Fassung, in: Dokumente zur Deutschlandpolitik. II.Reihe, Band I. Die Konferenz von Potsdam, Neuwied/Frankfurt am Main 1992, S. 2105 ff.
http:www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/318965/nuernberger-prozesse. Letzter Abruf 15.3.2021.
Aleida Assmann: Ebd.
Nazi Concentration Camps. Dokumentation. Regie: George Stevens.
https://www.imdb.com/title/tt0247568. Letzter Abruf 20.03.2021
Lilja Antipow (2011): Verlust des Bildes. In: Lilia Antipow/Jörn Petrick/Matthias Dornhuber (Hg.): Glücksuchende? Conditio Judaica im sowjetischen Film. Würzburg. S.216.
Ebd. S.228.
Ebd.S. 217.
Die russischen Militärkameraleute.
Ebd. S.228.
Ebd. S.227.
Ebd.
Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, in der Bundesregierung engster Mitarbeiter von Bundeskanzler Adenauer, vermutlich auf der Basis des geteilten rheinisch-katholischen Milieus. In der DDR wegen Rassismus verurteilt und im In- und Ausland mit Skepsis zur Kenntnis genommen.
Karrierist in unterschiedlichen parteilichen und militärischen Milieus während des Krieges. Leitete unter Adenauer das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, trat aber zugleich für die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 ein. In der DDR wegen (unbewiesener) Kriegsverbrechen verurteilt.
Ingo Müller (1995): Der Nürnberger Prozeß. Die Anklagereden des Hauptanklagevertreters der Vereinigten Staaten von Amerika Robert H. Jackson. Weinheim. S.3.
Ebd. S. 6.
Frei (2005): S. 146.
Ebd.
Ebd.
Am 17. Mai 1946 wurde in Potsdam-Babelsberg die Deutsche Film-AG (DEFA) gegründet.
Sowjetische Militäradministration in Deutschland.
Oberst Tulpanow bei der Eröffnungsfeier. Quelle: „Der Augenzeuge“ (Wochenschau) vom Mai 1946. https://www.defa-stiftung.de/filme/filmsuche/der-augenzeuge-194608. Letzter Aufruf: 20.3.2021.
Sowjetische Militäradministration in Deutschland.
Die Mörder sind unter uns. Regie: Wolfgang Staudte. Drehbuch: Wolfgang Staudte. Deutschland (SBZ). DEFA. Spielfilm.dvd. sw. 87 Min.
Vgl. Norbert Frei (2005): 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewusstsein der Deutschen. München. S. 69.
Ronald Friedmann (2016): „In den Westzonen wurde »Die Mörder sind unter uns« erstmals am 10. April 1947 in Baden-Baden gezeigt – im März 1947 hatte die französische Militärzensur den Streif en für ihre Besatzungszone zugelassen. Die Freigabe für die US-amerikanische und die britische Besatzungszone erfolgte erst im Juni 1948. Der Film wurde damals nur in Bochum gezeigt, entsprechend gering war die Resonanz in der Öffentlichkeit. Im westdeutschen Fernsehen wurde »Die Mörder sind unter uns« erstmals am 18. Dezember 1971 gesendet. Das Fernsehen der DDR, damals noch Deutscher Fernsehfunk, hatte den Film bereits am 1. November 1955 im Rahmen seines offiziellen Versuchsprogramms erstmals ausgestrahlt. Auch im Ausland gab es großes Interesse an dem ersten deutschen Nachkriegsfilm. »Die Mörder sind unter uns« wurde in mehr als zwanzig Ländern gezeigt. In: https://www.ronald-friedmann.de/ausgewaehlte-artikel/2016/die-moerder-sind-unter-uns/Letzter Aufruf 6.3.2021.
Ehe im Schatten. Regie: Kurt Maetzig. Drehbuch: Kurt Maetzig. Deutschland SBZ 1947. DEFA-Studio für Spielfilme. sw. 104 min.
Lang ist der Weg (Regie: Herbert B. Fredersdorf und Marek Goldstein. Drehbuch: Karl Georg Külb und Israel Beker. P:Internationale Film Organisation GmbH (IFO.) Film. sw. Jiddisch. Westdeutschland 1948. 78 min. DVD.
Morituri (Regie:Eugen York. Drehbuch: Gustav Kampendonk nach einer Idee von Artur Brauner; D: Produktion Artur Brauner für CCC 1948. sw).
Claudia Bruns/Asal Dardan/Annette Dietrich (Hg.) (2012): „Welchen der Steine du hebst“. Zur filmischen Erinnerung an den Holocaust. S. 22 f.
Frei (2005): S.70.
Ebd.
Ulrich Herbert; Olaf Groehler (1992): Zweierlei Bewältigung. Vier Beiträge über den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den beiden deutschen Staaten. Köln. S.10 f.
Der Ruf. Regie: Josef von Baky. Drehbuch: Fritz Kortner. Produktion: Objectiv. 1949, München. 104 Min. sw.
Tim Gallwitz (2001): „Was vergangen ist, muss vorbei sein“. In: Deutsches Filminstitut DIF (Hg.): Die Vergangenheit in der Gegenwart. Cinematographie des Holocaust. Konfrontationen mit den Folgen des Holocaust im deutschen Nachkriegsfilm. Frankfurt am Main, S. 13f.
Film-Echo, Nr. 18, 20.6.1949, S. 246. Zitiert in: Tim Gallwitz (2001): S.15.
Olaf Groehler; Ulrich Herbert (1992) S.47/8
Ebd. S.42.
Ebd. S.47.
Der Rat der Götter. Regie: Kurt Maetzig. Drehbuch: Friedrich Wolf und Philipp Gecht. DDR. DEFA Potsdam-Babelsberg. 1950. DVD. sw. 111 Minuten.
Timm Gallwitz (2001); Ebd., S. 18.
Ebd.
Frei, Norbert (2005),S. 76
Sterne. (Regie: Konrad Wolf. Drehbuch: Angel Wagenstein. DDR/Bulgarien 1959. DEFA-Studio für Spielfilme und Studio für Spielfilme, Sofia. sw. 92 Min.
Vgl. Claus Löser (2012): Liebe und Schuld im Zeichen des Holocaust, in: Claudia Bruns/Asal Dardan/Annette Dietrich : „Welchen der Steine du hebst“.S.309-320.
Die DEFA-Filme wurden fast ausschließlich in den Babelsberger Studios gedreht. Außenaufnahmen waren nicht nur aus finanziellen, sondern vor allem aus ideologischen Gründen unerwünscht. Szenische Authentizität wurde denunziert als „spätbürgerliche Tendenz“ und „Neorealismus“. Vgl. Claus Löser (2012), S.315.
Ebd. S.313.
Gregor, Ulrich „STERNE“,in: Filmkritik Nr 6, 1960. (Filmkritik war eine deutsche Filmzeitschrift, die von 1957 bis 1984 erschien). Zitiert in: Claus Löser (2012) S. 317 .
Horn, Mikosch (2011): Die zwei Gesichter des Professor Mamlock. In: Antipow, Lilia /Petrick, Jörn/Dornhuber Matthias (Hg.): Glücksuchende? Conditio Judaica im sowjetischen Film. Würzburg, S. 199–212.
Ebd. S. 202.
Ebd. S. 204.
Karl Georg Egel/Konrad Wolf (1960): Professor Mamlock von Friedrich Wolf – Handlungsaufriss (Fahrplan) für den Film, Berlin, Kopie in Konrad Wolf Archiv, Berlin, Sig. 444. – Zitiert bei Mikosch (2011), S. 205.
Ebd.
Ronny Loewy (2001): Zeugin aus der Hölle und die Wirklichkeit des Auschwitz-Prozesses. In: DIF (Hg).:Die Vergangenheit in der Gegenwart. S. 26-28. Hier S. 26.
Claudia Dillmann: Zu bittere Kräuter: Zeugin aus der Hölle, in: Deutsches Filminstitut (Hg.) (2001): Die Vergangenheit in der Gegenwart. S.29-35. Hier S.32.
Ebd. S. 33.
Ebd.